Veranstaltungen des VDIV-RPS

Betriebskostenabrechnung i. R. der Sondereigentumsverwaltung

Termin:

Montag, 18. August 2025, 10:00 - 12:00 Uhr

Ort:

online

Referent/en:

Dipl.-BW (FH) Walburga Egle

Gebühr:

  65,00 EUR netto - Mitglieder des VDIV-RPS und der VDIV Landesverbände
102,00 EUR netto - Nichtmitglieder
Auszubildende/Studierende/Praktikanten zahlen bei Nachweis den halben Preis.

Zielgruppe:

Wohnimmobilienverwalter/innen, Sachbearbeiter/innen, Fach- und Führungskräfte, Geschäftsführer/innen, leitende Angestellte, Auszubildende, Studierende, Praktikanten, Quer- und Seiteneinsteiger

Inhalte:

Bei der Sondereigentumsverwaltung wird der individuelle Eigentumsanteil, ein Wohnungseigentum oder ein Teileigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft, fremd verwaltet. Bei Vermietung des Sondereigentums ist eine jährliche Betriebskostenabrechnung nach den mietrechtlichen Anforderungen zu erstellen. Hierbei stellt sich die Frage, welche Angaben aus der Jahresabrechnung für die Betriebskostenabrechnung erforderlich sind.


Inhalt und Schwerpunkte
  • Grundsätze einer Jahresabrechnung nach WEG
  • Grundsätze einer Betriebskostenabrechnung nach BGB
  • Gemeinsamkeiten und Unterschiede WEG / BGB
  • Vorgehensweise bei der Erstellung einer Betriebskostenabrechnung
  • Form und Fristen

Lernziele
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können/sind in der Lage:
  • die gesetzliche Verpflichtung zur Betriebskostenabrechnung nachzuvollziehen
  • die Jahresabrechnung (WEG) zur Betriebskostenabrechnung zu unterscheiden
  • die Betriebskostenabrechnung im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung sicher vorzubereiten und umzusetzen

Voraussetzungen
Basiskenntnisse in Mietrecht und WEG

Ihre Referentin
Dipl.-BW (FH) Walburga Egle
Inhaberin eines Immobilienunternehmens
Fachdozentin, Lehrbeauftragte, Fachautorin

Da nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht, empfehlen wir Ihnen: Melden Sie sich gleich an!
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Anmeldeschluss: 15.08.2025

Das Seminar wird durch den Gesetzgeber als Weiterbildungsmaßnahme gemäß § 34c Abs. 2a GeWo i. V. mit § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter anerkannt.

Alle Teilnehmenden erhalten ein Skript, eine Teilnahmebescheinigung mit Inhaltsangabe und einem Ausweis von 2 Stunden für ihren Weiterbildungsnachweis.

Mitglieder des VDIV-RPS erhalten zum Erreichen des Fortbildungszertifikats 10 Punkte auf Ihrem Weiterbildungskonto gutgeschrieben.

Aktuelles
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