Veranstaltungen des VDIV-RPS

Eintragung von Altbeschlüssen ins Grundbuch - der Countdown läuft!

Termin:

Mittwoch, 9. April 2025; 9:00 - 12:15 Uhr inkl. 15 Minuten Pause

Ort:

Online-Seminar

Referent/en:

Dr. jur. Ralf Heydrich

Gebühr:

  98,00 EUR netto - Mitglieder des VDIV-RPS und der VDIV Landesverbände
152,00 EUR netto - Nichtmitglieder
Auszubildende / Studenten / Praktikanten nehmen gegen Nachweis zum halben Preis teil.

Zielgruppe:

Wohnimmobilienverwalter/innen, Sachbearbeiter/innen, Fach- und Führungskräfte, Geschäftsführer/innen, leitende Angestellte, Auszubildende, Studierende, Praktikanten, Quer- und Seiteneinsteiger/innen

Inhalte:

WEG-Altbeschlüsse, die aufgrund einer Öffnungsklausel vor dem 01.12.2020 gefasst wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2025 in den Grundbüchern eingetragen werden, um weiter wirksam zu bleiben. 

Verwalter sind im Rahmen ihrer Pflicht zur ordnungsmäßigen Verwaltung verpflichtet, solche Altbeschlüsse, die teilweise schon vor Jahrzehnten erfolgten, zu ermitteln und die Entscheidung der Eigentümer über die Eintragung im Grundbuch herbeizuführen.

Damit sollte rechtzeitig begonnen werden - spätestens jetzt!

Inhalt und Schwerpunkte
  • Was sind sogenannte Altbeschlüsse?
  • Warum ist die Grundbucheintragung notwenig?
  • Was muss der Verwalter tun?
  • Wer trägt die Kosten für den erheblichen Zusatzaufwand?

Lernziele
Die Teilnehmenden sind in der Lage, anhand der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft beurteilen zu können, ob in der Vergangenheit sogenannte Altbeschlüsse aufgrund einer dort enthaltenen Öffnungsklausel gefasst worden sein können. Sie können anhand der Niederschriften der Eigentümerversammlung der vergangenen Jahre solche als Beschlüsse identifizieren. In Vorbereitung einer entsprechenden Eigentümerversammlung können die Teilnehmenden den Eigentümern sachgerechte Handlungsempfehlungen erteilen, ob derartige Beschlüsse aufgehoben werden sollen oder aber zum Erhalt der Fortgeltung die Eintragung in den jeweiligen Wohnungsgrundbüchern vorgenommen werden sollen. In diesem Fall sind sie mit der weiteren Vorgehensweise, den laufenden Fristen bis 31.12.2025 und den hierzu notwendigen Handlungen vertraut, um eine rechtzeitige Eintragung zu bewirken.

Voraussetzungen
Basiskenntnisse Wohnungseigentumsrecht

Ihr Referent
RA Dr. jur. Ralf Heydrich
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Spezialist für Datenschutz in der Immobilienwirtschaft

Da nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht, empfehlen wir Ihnen: Melden Sie sich gleich an!
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Anmeldeschluss: 08.04.2025

Das Seminar wird durch den Gesetzgeber als Weiterbildungsmaßnahme gemäß § 34c Abs. 2a GeWo i. V. mit § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter anerkannt.

Alle Teilnehmenden erhalten ein Skript, eine Teilnahmebescheinigung mit Inhaltsangabe und einem Ausweis von 3 Stunden für ihren Weiterbildungsnachweis.

Mitglieder des VDIV-RPS erhalten zum Erreichen des Fortbildungszertifikats 10 Punkte auf Ihrem Weiterbildungskonto gutgeschrieben.

Aktuelles
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