Veranstaltungen des VDIV-RPS

WEG-Jahresabrechnung vs Betriebskostenabrechnung

Termin:

Montag, 20. Oktober 2025, 14:00 - 15:30 Uhr

Ort:

online

Referent/en:

Dipl.-BW (FH) Walburga Egle

Gebühr:

49,00 EUR netto - Mitglieder des VDIV-RPS und der VDIV Landesverbände
76,00 EUR netto - Nichtmitglieder
Auszubildende/Studierende/Praktikanten zahlen bei Nachweis den halben Preis.

Zielgruppe:

Wohnimmobilienverwalter/innen, Sachbearbeiter/innen, Fach- und Führungskräfte, Geschäftsführer/innen, leitende Angestellte, Auszubildende, Studierende, Praktikanten, Quer- und Seiteneinsteiger

Inhalte:

Nach Ablauf eines Kalenderjahres ist jeweils eine Jahresabrechnung nach dem WEG für die Wohnungseigentümergemeinschaft zu erstellen. Diese beinhaltet die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Abgleich zu den beschlossenen Vorschüssen (Wirtschaftsplan).Bei der Sondereigentumsverwaltung erstellt die beauftragte Verwaltung für den Mieter eine Betriebskostenabrechnung im Auftrag des vermietenden Sondereigentümers. 

Hierbei ergeben sich Fragen : Welche Unterscheidungen ergeben sich zwischen diesen beiden Abrechnungen? Welche gesetzlichen Anforderungen hat der Verwalter jeweils zu berücksichtigen?

Inhalt und Schwerpunkte
  • Grundsätze der Jahresabrechnung nach WEG
  • Grundsätze der Betriebskostenabrechnung nach BGB
  • Gemeinsamkeiten und Unterschiede WEG / BGB
  • Vorgehensweise und Umsetzung
  • Form und Fristen

Lernziele
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können/sind in der Lage:
  • die Anforderungen sowohl bei der Jahresabrechnung als auch bei der Betriebskostenabrechnung besser zu verstehen
  • die gesetzlichen Grundsätze voneinander zu unterscheiden
  • die  Jahresabrechnungen und die Betriebskostenabrechnung sicher umzusetzen

Voraussetzungen
Basiskenntnisse in der WEG- und Mietenverwaltung | Basiskenntnisse in der Buchführung

Ihre Referentin
Dipl.-BW (FH) Walburga Egle
Inhaberin eines Immobilienunternehmens
Fachdozentin, Lehrbeauftragte, Fachautorin

Da nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht, empfehlen wir Ihnen: Melden Sie sich gleich an!
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Anmeldeschluss: 17.10.2025

Das Seminar wird durch den Gesetzgeber als Weiterbildungsmaßnahme gemäß § 34c Abs. 2a GeWo i. V. mit § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter anerkannt.

Alle Teilnehmenden erhalten ein Skript, eine Teilnahmebescheinigung mit Inhaltsangabe und einem Ausweis von 1 Stunde 30 Minuten für ihren Weiterbildungsnachweis.

Mitglieder des VDIV-RPS erhalten zum Erreichen des Fortbildungszertifikats 10 Punkte auf Ihrem Weiterbildungskonto gutgeschrieben.

Aktuelles
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